Sehr geehrte Mitglieder
Heute hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO zum vierzehnten Mal den
hypothekarischen Referenzzinssatz publiziert.
Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Er stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz
der inländischen Hypothekarforderungen und wird in Viertelprozenten
publiziert.
Der Durchschnittszinssatz per 30.09.2011 ist gegenüber dem Vorquartal von 2,51 auf
2,45 Prozent gesunken.
Da der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal um 0,25 Prozentpunkte
gesunken ist, ergibt sich nun für die Mietenden im Grundsatz ein Senkungsanspruch
im Umfang von 2,91 Prozent.
Allerdings können weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht
werden, die sich auf vorher entstandene Änderungen des Referenzzinssatzes sowie
weitere aufgelaufene Kostenänderungen (Teuerung im Umfang von 40 Prozent,
Erhöhung der Kosten von Unterhalt) stützen.
Die nächste Bekanntgabe des hypothekarischen Referenzzinssatzes ist für den
1. März 2012 vorgesehen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Verband der Immobilien-Investoren
Martin Kuonen, Geschäftsführer