Sehr geehrte Mitglieder
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat gestern eine Mitteilung über die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten veröffentlicht. Berichtsperiode ist das zweite Halbjahr 2010.
Übersicht
- Im zweiten Halbjahr 2010 sind bei den Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten insgesamt 14‘337 Schlichtungsbegehren neu eingegangen. Dies sind 1‘169 weniger als im ersten Halbjahr 2010.
- Auf der Vergleichsbasis zweites Halbjahr 2009 ergibt sich ein Rückgang der Anzahl um 2‘772 Begehren oder 16.2 Prozent.
- Bei 6‘827 Fällen kam es zu einer Einigung unter den Parteien. Dies entspricht 47 Prozent der erledigten Fälle.
- In 2‘736 Fällen, bzw. 18.8 Prozent, wurde keine Einigung erzielt.
- In 1‘076 Fällen wurde ein Entscheid getroffen; dies entspricht 7.4 Prozent der erledigten Fälle.
- 3‘898 Fälle wurden durch Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit, Rückzug oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt (26.8 Prozent).
- 7‘955 Fälle waren am Ende des zweiten Halbjahres 2010 noch pendent.
Die entsprechenden Tabellen liegen bei.
Feststellungen
a) Anfechtung Anfangsmietzins
Die Anfechtungen des Anfangsmietzinses blieben mit 242 im zweiten Halbjahr konstant tief. Mit Abstand am meisten Anfechtungen verzeichnete der Kanton Waadt (137), wobei in 103 Fällen eine Einigung erzielt werden konnte. An zweiter Stelle folgt mit Genf ebenfalls ein Westschweizer Kanton (77), wobei in 44 Fällen eine Einigung erzielt werden konnte. Es folgen die Kantone Neuenburg (12) und Zürich (7).
b) Anfechtung Mietzinserhöhungen
Mietzinserhöhungen wurden von den Schlichtungsbehörden in Mietsachen am meisten in Genf (258), gefolgt von Waadt (161), Bern (146) und Basel-Stadt (126) behandelt.
c) Begehren um Mietzinssenkungen
Spitzenkanton bei den Begehren um Mietzinssenkungen ist Waadt (75), gefolgt von Basel-Stadt (48), Zürich (39) und Bern (26).
d) Berechnung Nebenkosten
Die Schlichtungsbehörden in Mietsachen der Kantone Basel-Landschaft (113), Bern (110), Basel-Stadt (102) und Aargau (71) befanden am meisten über Nebenkostenfragen.
e) Ordentliche Vertragskündigungen
Zudem gingen in den Kantonen Zürich (457), Waadt (289), Genf (289) und Bern (161) am meisten Anfechtungen über ordentliche Vertragskündigungen ein.
f) Erstreckung von Mietverhältnissen
Schliesslich behandelten die Kantone Zürich (105), Bern (89), Tessin (59) und Waadt (56) am meisten Fälle zur Erstreckung von Mietverhältnissen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Verband der Immobilien-Investoren
Martin Kuonen, Geschäftsführer