Newsletter Juni 2011

6/2011

Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 2,75 Prozent

Sehr geehrte Mitglieder

Heute hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO zum zwölften Mal den hypothekarischen Referenzzinssatz publiziert.
Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Er stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen und wird in Viertelprozenten publiziert.
Der Durchschnittszinssatz per 31.03.2011 ist gegenüber dem Vorquartal von 2,59 Prozent erneut auf 2,54 Prozent gesunken.
Für eine Anpassung des Referenzzinssatzes müsste der Durchschnittszinssatz den für eine weitere Senkung relevanten Wert von 2,43 Prozent erreichen.
Der Referenzzinssatz für Mietzinse bleibt somit gegenüber der letzten Anpassung unverändert und beträgt weiterhin 2,75 Prozent. Allerdings können Ansprüche, die sich auf vorher entstandene Änderungen stützen, nach wie vor geltend gemacht werden.
Die nächste Bekanntgabe des hypothekarischen Referenzzinssatzes ist für den 1. September 2011 vorgesehen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Verband der Immobilien-Investoren
Martin Kuonen, Geschäftsführer